Home BCS Boule-Club Spielfreunde Beelen e.V.

S A TZ U N G des

Boule-Club

Spielfreunde Beelen e. V.

§ 1 Name und Sitz

Der am 25. November 1993 gegründete Verein trägt den Namen: Boule-Club Spielfreunde Beelen,
nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Warendorf führt er den Zusatz e. V.

Sitz des Vereins ist Beelen Kreis Warendorf.
Der Verein ist Mitglied der zuständigen Sportorganisationen.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2  Zweck und Aufgabe

Zweck des Vereins ist es, den Freizeitsport Boule und den Wettkampfsport Pétanque (franz. Kugelspiel) auszuüben und zu pflegen.

Durch den Verein soll das Interesse verbreitet und insbesondre die Jugendarbeit gefördert werden.

§3  Gemeinnützigkeit, Vermögensverhältnisse

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kulturelle Zwecke im Sinne der 52 und folgende Abgabenordnung (AO 1986) vom 01.01.1986 (BGB 21).

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
Bestrebungen parteipolitischer, konfessioneller und rassistischer Art sind ausgeschlossen.

Die Mitglieder der Organe des Verein arbeiten ehrenamtlich.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Die Mitglieder haben an dem Vereinsvermögen keinen Anteil.

§4  Mitgliedschaft

Jede Person jeden Alters kann Mitglied werden und zwar über eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand.

Über eine Ablehnung der Aufnahme, die schriftlich erfolgt und mit Angabe von Gründen erfolgen muß, ist innerhalb eines Monats seit Zustellung des Beschlusses die Beschwerde an die Mitgliederversammlung möglich. Diese entscheidet endgültig.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluß aus dem Verein.

Der Austritt ist jederzeit möglich und ist dem Vorstand schriftlich, möglichst unter Angabe von Gründen mitzuteilen.

Der Ausschluß aus dem Verein ist zulässig, wenn ein Mitglied durch sein Verhalten die Interessen des Vereins in grober Weise verletzt.
Die Entscheidung trifft der Vorstand.

Gegen die Entscheidung des Vorstandes, die schriftlich erfolgt und begründet werden muß, ist binnen einer Frist von einem Monat seit Zustellung des Beschlusses
 schriftliche Beschwerde an die Mitgliederversammlung mögIich. Diese entscheidet endgültig.

§5  Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum, wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§6  Organe

Organe des Vereins sind  a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand.

§7  Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. Sie besteht aus sämtlichen Mitgliedern.Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr statt, möglichst im ersten Quartal des Jahres. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können einberufen werden, wenn der Vorstand dies beschließt oder mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.

Die Mitglieder sind vom Vorstand schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung unter Angabe des Zeitpunktes, des Tagungsortes und der Tagesordnung, einzuladen.

Der Beschlußfassung durch die Mitglieder sind insbesondere vorbehalten:

a)   die Wahl der Mitglieder des Vorstandes;

b)   die Wahl des Kassenprüfers;

c)   die Entlastung des Vorstandes;

d)   die Änderung der Satzung und e) die Auflösung des Vereins.

Der Vorstand kann der Mitgliederversammlung nach seinem Ermessen Angelegenheiten zur Beschlußfassung vorlegen. Geschieht dies', so ist der Vorstand an die daraufhin gefaßten Beschlüsse gebunden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Zur Beschlußfassung ist eine einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt,

Zu einer Änderung der Satzung ist eine Zweidrittel-Mehrheit der zur Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist.

§8        Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

a)    dem 1. Vorsitzenden;

b)   dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter);

c)    dem Kassenführer sowie

d) dem Schriftführer.

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis dürfen die Vorstandsmitglieder nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden ihre Vertretungsmacht ausüben.

Der Vorstand führt neben den Aufgaben nach dieser Satzung die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

4

§9 Wahlen

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben so lange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.

Gewählt wird mit einfacher Mehrheit.

§10 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Auf der Tagesordnung darf nur der Punkt "Auflösung des Vereins" stehen.

Die Einberufung dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung darf nur erfolgen, wenn:

a) der Vorstand dies mit einer Mehrheit von Dreivierteln seiner Mitglieder beschlossen hat,
oder b) mindestens Dreiviertel der Vereinsmitglieder diese fordern.

 Die Auflösung kann nur beschlossen werden, wenn die Mitgliederversammlung beschlußfähig ist und mindestens dreiviertel der erschienenen Mitglieder die Auflösung beschließen. Nicht anwesende Mitglieder können schriftlich ihre Stimme abgeben.

Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes ist das nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen

dem Verein Eltern für Kinder e. V., Borgkamp 30, 48361 Beelen als Träger des Friedrich Fröbel Kindergarten,
zur Weiterverwendung im gemeinnützigcn Sinne zu übertragen.

I)ie vorstehende Satzung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

Sie ist von den Gründungsmitgliedern eigenhändig unterzeichnet:

gez. :           Maria Kemper                    Franz-Josef Lehmann

            Franz-Josef Lüffe                Wilfried Kursawe

             Ludger Bäumker                  Laurenz Wiermer

         Frank Goldberg                    Maria Wiermer

Diese Abschrift stimmt mit dem Original überein.

Laurenz Wiermer (1. Vorsitzender)

Ausgabe 08.04.1994 (Änderungen in Fettdruck)


Impressum  Datenschutz